Teilnahme am regulären Unterricht

Für den regulären Unterricht gelten vorrangig die Regelungen des TV 1889 Weißkirchen/Ts. e.V.. Das Aikido-Dojo Oberursel ist eine Abteilung dieses gemeinnützigen Vereins.

Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

Die von uns organisierten bzw. betreuten Veranstaltungen sollen den Teilnehmer*innen Spaß machen, ihnen in einer wertschätzenden und motivierenden Atmosphäre die Möglichkeit geben, durch das Üben mit Partner*innen in ihrer Entwicklung Fortschritte zu machen und Freundschaften zu knüpfen bzw. zu pflegen. An allererster Stelle steht die Gesundheit der Teilnehmenden.

Daher akzeptieren alle Personen, die am Unterricht, an Seminaren oder anderen Veranstaltungen des Aikido-Dojos Oberursel teilnehmen, die folgenden Bedingungen:

Die eigene Teilnahme – und die der eigenen Kinder oder Schutzbefohlenen – ist ausgeschlossen, wenn ein Gesundheitsrisiko bekannt ist, durch das der/die Teilnehmer/in oder dritte Personen gefährdet werden können. Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist ebenfalls ausgeschlossen.

Alle Teilnehmer*innen – und deren anwesende Kinder und Schutzbefohlene – erklären mit ihrer Teilnahme, dass sie über eine gültige Krankenversicherung verfügen, die das Ausüben der in der Veranstaltung präsentierten Kampfkunst in Deutschland abdeckt. Die Organisator*innen, Lehrer*innen und Leiter*innen der Veranstaltung sind nicht verpflichtet, den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung – die Organisator*innen, Lehrer*innen und Leiter*innen der Veranstaltung haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich wird die Haftung für Ereignisse außerhalb des Veranstaltungsortes und außerhalb der unmittelbaren Veranstaltungszeiten ausgeschlossen, z.B. An- und Abreise, Pausenaktivitäten.

Die Organisator*innen, Lehrer*innen und Leiter*innen der Veranstaltung werden – soweit gesetzlich zulässig – von ihrer Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende entbunden, auf jeden Fall besteht eine solche maximal am Veranstaltungsort für die unmittelbaren Veranstaltungszeiten.

Der Veranstaltungsort ist öffentlich zugänglich. Besucher*innen sind verpflichtet, selbst auf ihr Eigentum, Garderobe und Wertgegenstände zu achten. Organisator*innen und Vermieter*innen übernehmen keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte. Am Veranstaltungsort sind keine abschließbaren Räume bzw. Schränke vorhanden, die diebstahlsicher sind.

Unsere Veranstaltungen sind öffentliche Sportveranstaltungen, zu denen Zuschauer*innen und Presse freien Zugang haben. (Ausnahmen werden gesondert gekennzeichnet.) Zuschauer*innen werden gebeten, sich ruhig zu verhalten, während der Veranstaltung nicht zu essen oder zu trinken; private Foto- und Filmaufnahmen sind nicht gestattet.

Den Organisator*innen, Lehrer*innen und Leiter*innen der Veranstaltung ist das Recht vorbehalten, einzelne Personen von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen, z.B. wenn gegen einen der o.g. Punkte verstoßen wurde oder wenn durch den/die Besucher/in eine gravierende Beeinträchtigung der Veranstaltung erfolgt bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Der Ausschluss muss grundsätzlich nicht begründet und kann nicht angefochten werden; ein Anspruch auf Entschädigung gleich welcher Art entsteht dadurch nicht. Findet der Ausschluss vor Beginn der Veranstaltung statt, können eventuell bereits gezahlte Gebühren im Rahmen der Veranstaltungsvorgaben ganz oder teilweise zurückerstattet erstattet werden. Findet der Ausschluss nach Beginn der Veranstaltung statt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Auf den meisten Veranstaltungen erstellen von den Organisator*innen bestimmte Personen Foto- und/oder Videoaufnahmen. Diese sind zur Dokumentation und zur Veröffentlichung in den von uns genutzten Online- und Printkanälen bestimmt. Dazu kommen Flyer, Poster und andere Drucksachen, die der Öffentlichkeitsarbeit unseres Dojos dienen. Die Auswahl der Aufnahmen für die Veröffentlichung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich durch einen Vermerk auf der Teilnahmeliste damit einverstanden zu erklären, dass sie auf diesen Aufnahmen zu erkennen sind, können diese Zustimmung aber auch verweigern oder auf einzelne der o.g. Kanäle beschränken. Die Erlaubnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bitte beachte, dass die Veröffentlichung von Aufnahmen öffentlicher Sportveranstaltungen nicht grundsätzlich der Genehmigung aller abgebildeten Personen bedarf, insbesondere nicht bei Gruppenbildern, für die die Teilnehmenden posieren.

Die Teilnehmer*innen können sich in unseren Newsletter-Verteiler eintragen, indem sie auf der Teilnahmeliste eine E-Mail-Adresse angeben. Für den Newsletter gilt unsere Datenschutz-Erklärung (s.u.).

Informationen zur Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung von persönlichen Daten findest du in unserer Datenschutz-Erklärung.

Teilnahme an Prüfungen

Für alle durch unser Dojo abgehaltenen Kyu-Prüfungen gibt es zusätzliche Regelungen:

Das Merkblatt zur Prüfung wird allen Teilnehmer*innen vor der Prüfung ausgehändigt. Er enthält die Teilnahmevoraussetzungen, die Prüfungsordnung für den angestrebten Grad, den Ablauf, die Gebühren und weitere Regelungen.

Die Prüfungsrichtlinien dienen dem Prüfungskommittee als Anhaltspunkte für die Bewertung einer Prüfungsleistung. Sie sind auf Anfrage erhältlich.

Teilnahme an freien Übungsstunden

Freie Übungsstunden finden auf eigene Verantwortung statt. Bitte lasst besondere Vorsicht walten, um Verletzungen zu vermeiden, macht euch vor dem Training mit möglichen Notfall-Abläufen vertraut und stellt sicher, dass ihr Zugang zum Erste-Hilfe-Set habt. Auf dem Vereinsgelände muss beim freien Training immer ein/e Übungsleiter/in (oder Helfer/in) anwesend sein. Unbeaufsichtigte Übungsstunden mit Minderjährigen sind grundsätzlich nicht zulässig.


BITTE BEACHTE unsere Seiten Impressum, Nutzung & Haftung und Datenschutz mit ergänzenden und weiterführenden Informationen und Regelungen.